Ablauf einer Behandlung
Grundsätzliches
Mit dem Muskeltest oder weiteren Methoden sondieren wir die verschiedenen Aspekte Ihres Themas. Wir finden heraus, in welchem Kontext es steht, welche Glaubenssätze oder Annahmen über Sie selbst da sind und führen eine Ablösung durch.
Die Ablösung geschieht neurologisch über Farben, Halten oder Klopfen von Akupunkturpunkten, biochemische Maßnahmen, eine Aufstellung, Entspannungsverfahren oder Hypnotherapie, oder eine Muskelbalance.
Erstgespräch
Dies dient verschiedenen Zwecken. Wir machen uns miteinander vertraut und Sie berichten über das Sie belastende Thema. Wir führen eine erste Balance durch und beraten gemeinsam das weitere Vorgehen.
Das weitere Vorgehen
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Thema weiter und tiefer zu bearbeiten, haben Sie die Möglichkeit, sich für ein Set von 10 Sitzungen zu entscheiden – das erlaubt einen Behandlungsplan.
Sie können sich auch für ein Set von 6 Sitzungen entscheiden, um ein einzelnes Thema abzurunden.
Sie können sich aber auch immer wieder neu entscheiden, an Ihrem Thema, oder dem neu aufgetretenen Thema weiter zu arbeiten.
Dauer und Häufigkeit
Die Dauer einer Sitzung umfasst 45 bis 90 Minuten.
Die Häufigkeit und die Zeiträume zwischen den Sitzungen können Sie jederzeit selbst bestimmen.
Abrechnungsmodus
Abgerechnet wird zeitanteilig nach jeder Sitzung in bar.
Überweisungen sind mit einem Zuschlag von 2 Euro pro Sitzung möglich.
Eine Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ- Tarif ist möglich, sofern Sie eine Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind. Dies entbindet Sie aber nicht von der Zahlung der Sitzungskosten vorab. Bedenken Sie, für die Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ- Tarif muss eine Diagnose gestellt sein.
Nachlässe für länger andauernde Behandlungen erfragen Sie bitte.
Terminabsagen
Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, fällt das Honorar für eine 45-minütige Konsultation an. Sollten Sie durch Krankheit verhindert sein, so führt ein ärztliches Attest zum Erlass des Ausfall-Honorars.

